klar hab ichs gelesen
aber wegen den enormen kosten wird das wohl nie eine privatperson alleine durchziehen
Zitat:
Also jetzt habe ich gerade mit einem experten der Mfk telefoniert.
Die getönten Rückleuchten mit einem E sind erlaubt. Alle Rücklichter die gespritzt wurden sind verboten.
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da wirds jetzt spannend: was ist die konsequenz von den verbotenen nachträglich gespritzen rückleuchten in der schweiz? wenns 20fr busse gibts ist es ja wirklich egal, wenns 6monate ausweisenzug gibt eher nicht
Zitat:
Laut dem Experten spielt es keine Rolle, ob die Leuchten vom Hersteller getönt wurden oder im nachhinein.
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ist das jetzt nicht ein wiederspruch zu oben? wenn die leuchten im nachhinein getönt wurden, giltet doch das e-prüfzeichen vom hersteller nicht mehr?
Zitat:
Ich werde mich dann am Montag noch weiter mit dem befassen und euch noch ein paar Infos liefern, die mir das Bundesamt sicherlich zur Verfügung stellt.
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vielen dank
gruss
michel