Irgendwo weiter oben habe ich doch geschrieben wie das geht, hat das überhaupt jemand gelesen??
Also jetzt habe ich gerade mit einem experten der Mfk telefoniert.
Die getönten Rückleuchten mit einem E sind erlaubt. Alle Rücklichter die gespritzt wurden sind verboten.
Laut dem Experten spielt es keine Rolle, ob die Leuchten vom Hersteller getönt wurden oder im nachhinein.
Ich werde mich dann am Montag noch weiter mit dem befassen und euch noch ein paar Infos liefern, die mir das Bundesamt sicherlich zur Verfügung stellt.
Also seid lieb zueinander. Es weis jeder selber was er will, da können wir hier noch so lange darüber debatieren. Wenn ich solche Rückleuchten will, dann montiere ich solche, egal was legal und illegal ist.
Wenn einer schnell fahren will, macht er das auch, obwohls etliche Radarkästen auf unserem Strassennetz hat.
gruss Christoph