fuer einen Regress seitens der Versicherung benoetigt es meines
wissens immer ein Gerichtsbeschluss. ein gericht wird den entscheid
dann z.b. auf der basis der groben fahrlaessigkeit faellen.
also sind aussagen wie zb. "wenn Du im winter mit sommerreifen faehrst
bezahlt die versicherung im falle eines schadens nicht" grundsaetzlich falsch!
lasse mich aber natuerlich gerne vom gegenteil ueberzeugen.
gruss
iwan
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Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiss und blau. Das kann kein Zufall sein
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