Oldie-Import aus Italia - Alfa Forum Schweiz
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  #1  
Alt 04.02.2003, 10:03
Evoluzione43 Evoluzione43 ist offline
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Registriert seit: 04.11.2002
Beiträge: 73
Standard Oldie-Import aus Italia

Hallo zusammen

Wer hat schon mal so seine Erfahrungen gemacht und würde mir netterweise ein paar Tipps mit auf dem Weg geben ? :help: Konkret geht es dabei um eine Giulietta TI, Baujahr 1962, Original-Lack :love: !, leider hat die Carosse überall ein bisschen kleinere Dellen abbekommen :cry: hie und da an den bekannten Stellen ein bisschen Rost; dafür mechanisch eigentlich iO, Insbesonders will ich wissen, wie der ganze Import ablaufen soll... ? Klar, ich könnte das Stv oder so anrufen. Ich bevorzuge aber konkrete Tipps. - mille Grazie
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Grazie a Dio sono Italiano!
  #2  
Alt 04.02.2003, 16:51
Chrigi Chrigi ist offline
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Registriert seit: 26.06.2002
Beiträge: 2.947
Standard

der Import ist das kleinste Problem solange dieses Fahrzeug überhaupt für Schweizerstrassen gedacht wurde. Was leider gottes nicht geht, sind Importe von Autos wie zB. dem Alfa 75 Turbo Evoluzione, Alfetta Turbodelta etc. - Eine Imatrikulation im Schweizerstrassenverkehr wäre nur möglich mit einer Einzelabnahme bei der EMPA, Bern.... was allerdings einen Finanziellen Aufwand von nicht selten über 10'000 Chf. vordern würde! Was allerdings kein Garant ist, das Du das Fahrzeug dan Tatsächlich durchbringen würdest! :x

Falls Du jedoch ein in der Schweiz zugelassenes Modell aus dem Ausland importieren willst, ist dies kein Problem.

Im generellen Handelsverkehr müsstest Du folgendermassen vorgehen:

- Auto mittels Kaufvertrag (Quittung, Rechnung, Proformarechnung oder ähnl.) an die Grenze bringen (zB. mittels Anhänger etc.)

- Fahrzeug im Ausland zur Ausfuhr anmelden (in diesem Fall Ital. Zollseite)
- Fahrzeug am Schweizerzollamt zur Einfuhr mittels konventioneller Zolldeklaration anmelden (erhältlich an jedem Zollamt oder bei mir :wink: )
- Prüfungsbericht ausfüllen (wird vom CH-Zoll gestempelt, dieses Dok nimmst du naher mit zur MFK, wo du damit die ordentliche Einfuhr beweist und das Auto Einlösen kannst) - in diesem Dok. müssen lediglich Daten aus dem Fahrzeugausweis entnommen werden (Chassis Nr. etc...)

Zu bezahlen hast du den Zollbetrag welcher sich nach dem Bruttogewicht ergibt (pro 100 Kg. zwischen 12.-- und 15.-- Chf. (je nach Schweizerischen HS-Unternummer), die MWST welche für dies Warengattung 7.6% des Warenwertes ausmachen würde (MWST-Bemessungsgrundlage: Warenwert + Fracht bis CH-Grenze + Inland Fracht), dazu kommen dann noch 4% Automobilsteuer vom Warenwert)
Was du zusätzlich wissen solltest ist der Markenschlüssel, dieser findest du im D3 (Schweizerischer Zolltarif)

Falls du noch fragen hast schick mir eine PN, ich bin nähmlich Zolldeklarant.

PS: ein Telephonat mit dem Grenzzollamt, bei dem Du die Grenzüberschreitende Einfung vornehmen möchtest, lohnt isch auf alle Fälle... - kenne nähmlich einen der die Deklaration und den Prüfungsbericht nicht selber ausfüllen musste..., der Zoll hat diese Aufgabe für ihn übernommen, wobei dieses Vorgehen nicht zum Pflichtenheft des Beamten gehört... die meisten raten Dir in solchen Fällen einen Spediteur aufzusuchen der Dir für diese Dienstleistung noch mal richtig Kohle abzockt!

Im grossen und ganzen lohnt sich sowas durchaus...allerdings sollte der Zustand des Fahrzeugs, der Weg dorthin, der Weg zurück etc. alles einberechnet werden... falls dies sich rechnet, wäre es sicherlich empfehlenswert... die Abgaben des Zoll/ MWST sind nicht all zu teuer!

Gruss Chrigi
  #3  
Alt 06.02.2003, 08:46
Evoluzione43 Evoluzione43 ist offline
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Registriert seit: 04.11.2002
Beiträge: 73
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Ciao Chrigi

Vielen Dank für Deine Infos. :thnx: Werde Dir noch eine PN schicken. Gruess
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  #4  
Alt 08.02.2003, 13:39
Thomas Thomas ist offline
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Registriert seit: 05.12.2002
Beiträge: 30
Standard Import aus Italien

Wichtig ist, wenn Du einen Oldtimer als solches anmelden willst unter *180, dass Du eine amtliche Bestätigung der Erstzulassung dabei hast beim Termin mit dem Strassenverkehrsamt. Italiener haben ein Libretto, das soll dabei sein beim Fahrzeug. Ich habe auch schon Oldtimers vorgeführt, die niemals in der Schweiz typengeprüft wurden, da bekam der Ausweis eben ein X, das brauchte keine Typenprüfung, es ist ja eine Einzelabnahme eines Oldtimers. Keine Angst, wenn das Fahrzeug optisch und technisch OK ist, geht das schon.

Viel Glück

Thomas
  #5  
Alt 08.02.2003, 16:30
Cardriver Cardriver ist offline
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Registriert seit: 19.01.2003
Beiträge: 14
Standard @Evoluzione43

Was soll er denn kosten? Kaufst Du ihn privat oder von einem Händler? Falls er privat ist und umgerechnet unter CHF 10'300 kostet, dann lass vom Verkäufer folgender Satz auf der Rechnung anbringen:

"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EG-Ursprungswaren sind." Dazu gehört Ort/Datum und sehr wichtig für den CH-Zoll die Original-Unterschrift. Dann würdest Du Dir die Zollkosten von CHF 12.- bis 15.- je 100 kg sparen! Falls er teurer ist, bräuchtest Du dafür ein sog. Form. EUR1. Inwieweit da die Italienischen Vorschriften gehen, weiss ich nicht. Denke nur, der Aufwand dazu ist so gross. Doch mit einer Rechnungserklärung wie oben, wäre es sehr einfach.

Nehme jetzt mal Deinem User-Namen zu urteilen an, dass Du der italienischen Sprache mächtig bist... Ansonsten lass Dir beim italienischen Zoll die Ausfuhr machen und beim Schweizer Zoll einen Transitschein ausstellen, kostet nix. Gültig 3 Tage um die Verzollung bei einem Inland-Zollamt vorzunehmen (Beispiel Zürich oder Embrach). Der Zollangestellte muss die Deklaration nicht ausfüllen, wie Chrigi richtig bemerkte. Doch bei Privatkundschaft wird das doch noch oft gemacht, wenn Du nicht gleich in Stosszeiten kommst und vielleicht nicht gleich in Chiasso einreist.

Viel Glück!
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Grüsse Mike
  #6  
Alt 10.02.2003, 12:59
Evoluzione43 Evoluzione43 ist offline
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Registriert seit: 04.11.2002
Beiträge: 73
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@Thomas: vielen Dank für Deine Infos :-D Libretto, Kaufvertrag etc. ist alles vorhanden. @Cardriver: der Wagen ist -sagen wir mal- in unserem Familienbesitz :grin: Ehrlich gesagt weiss ich gar nicht mehr so recht was er damals gekostet hat. Mittlerweile gehört er uns doch schon locker 10 Jahre ! Er wurde von Privat zu Privat verkauft. Du hast übrigens recht:
der italienischen Sprache bin ich schon mächtig... behaupte ich nun mal einfach so.... wir wissen noch nicht, ob wir ihn in Italien restaurieren lassen sollen oder eben hier in der CH ? Tipps :? :? :? , Gruess, Enrico
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  #7  
Alt 10.02.2003, 15:46
Cardriver Cardriver ist offline
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Beiträge: 14
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Da ich leider keinen alten Alfa fahre, kann ich Dir leider nicht empfehlen, ob die Restauration besser in Italien oder Schweiz ist. In Italien ist sie bestimmt günstiger...
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Grüsse Mike
  #8  
Alt 12.02.2003, 09:40
Evoluzione43 Evoluzione43 ist offline
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@cardriver: es sollte eben gut UND günstig sein. Vielen Dank für die Tipps, Enrico
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  #9  
Alt 12.02.2003, 18:10
Chrigi Chrigi ist offline
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Registriert seit: 26.06.2002
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Das mit der Ursprungserklärung stimmt... aber vergiss nicht das die Rechnung der Devise CHF Fakturiert sein muss....sofern sie in EUR geschrieben wurde... ist die Limite auf 6000 EUR gesetzt!!!!!!!!!!!!!! : info :

Wenn er eh schon im Familien besitz ist, dann kannst du sicherlich auch die Rechnung manipulieren lassen....

Andere Frage..kennst Du keinen der nächstens von Italien in die Schweiz zieht??????? Dann könntest Du den Wagen so als Umzugsgut deklarieren was somit eine Befreiung der abgaben bedeuten würde.

Wie gesagt frag mal an einem Zollamt an...betr. der Deklaration... im Privatverkehr triffst du oft auf Kulanz.......
  #10  
Alt 27.02.2003, 14:08
maxi maxi ist offline
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Beiträge: 25
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Sali Evo

Als Zöllner (und Alfa-Sünder) kann ich dir vielleicht auch noch ein paar Typs zur Verzollung geben:

1. Der Ursprungstext auf der Rechnung bis zu einem Wert von EUR 6000.- ist, wie von Chrigi angegeben, korrekt. Unterschrift und Name in Druckbuchstaben müssen vom Verkäufer sein. Dadurch wird eine zollfreie Abfertigung gewährt. MWST und Autosteuer bleiben.

2. Für abgabenfreie Abfertigung als Umzugsgut muss das Fahrzeug im Zeitpunkt des Umzugs mind. 6 Monate schon im Besitz des Zollpflichtigen gewesen sein. Eigentumsübertragungen in Italien sind aufwendig und kostspielig bei PKW's. Sie brauchen notarielle Beglaubigung. Der Aufwand lohnt sich kaum.

3. MWST und Autosteuer bemessen sich vom Wert. Ich würde halbwegs realistische Werte angeben. Das heisst:
rostig, nicht fahrbar: CHF 500.-
unrestauriert, fahrbar: CHF 1500.-
restauriert, 1a Zustand: CHF 6000.- bis 10000.-

Damit verhinderst du, dass irgend ein Tüpflischiisser die Wertangaben bezweifelt und auf deine Kosten eine Expertise einholt; Die Abgaben machen dann ca. 12% vom Warenwert aus.

Und schliesslich sag ich dir noch, was ich allen privaten autoimporteuren sage:

Verzollen kann man alles, aber das Immatrikulieren ist eine andere Geschichte.

Gruss
maxi
 


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